Bis 17.12.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen:
BuMo Pro e. V. richtet interne Meldestelle für Mitglieder ein
In diesem Jahr trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft.
Es dient dem Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstößen Ihrem Unternehmen erlangt haben, die sie offenlegen möchten.
Hierfür müssen die Unternehmen eine sogenannte „interne Meldestelle“ einrichten, die den Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, etwaige Gesetzesverstöße im Unternehmen zu melden, damit diese abgestellt werden können. Der Hinweisgeber wird durch das Gesetz vor Nachteilen geschützt und kann auch anonym bleiben.
Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern haben noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, das Gesetz umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten.
BuMo Pro e. V. bietet jetzt allen Mitgliedern die Möglichkeit, die Verbandsgeschäftsstelle als interne Meldestelle zu nutzen.
Auch anonyme Meldungen können ohne Namensnennung über ein Kontaktformular versendet werden.
Die Nutzung der Geschäftsstelle als interne Meldestelle ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, bei Bearbeitung einer konkreten Meldung wird ein Stundensatz abgerechnet.
Interessierte Mitglieder wenden sich bitte für die Beauftragung und weitere Informationen an die Geschäftsstelle:
Annkatrin Heide, heide@bumo.berlin, Tel. +49 30 40 30 445 36
Was macht der Verband?
Lesen Sie es im Interview in Milch Marketing 7-2023 mit BuMo-Geschäftsführerin Annkatrin Heide